- Rheinseitenkanal
- Rheinseitenkanal,französisch Grand Canal d'Alsace [grãka'nal dal'zas], Kanal am Oberrhein, leitet einen Teil des Rheinwassers und damit die Schifffahrt bei Kembs (unterhalb von Basel) auf französischem Gebiet ab. Der Bau war, gestützt auf Art. 358 des Versailler Vertrags von 1919, bis Straßburg (rd. 112 km, mit 8 Staustufen, jeweils mit Schleusen und Kraftwerk) geplant; er wurde bis Breisach (rd. 50 km, mit 4 Staustufen) fertig gestellt. Durch den Rheinseitenkanal wurde die schon durch die tullasche Rheinkorrektion (Rhein) verursachte Absenkung des Grundwasserspiegels im südlichen Teil der Oberrheinebene verstärkt. Deutschland und Frankreich vereinbarten daher im Saarabkommen 1956, den Rhein zwischen Breisach und Straßburg so auszubauen, dass jeweils ein Schifffahrtskanal zu einer von vier weiteren Staustufen führt und unterhalb davon wieder in den Fluss zurückgeleitet wird (»Schlingenlösung«). Die für die Strecke zwischen Straßburg und der deutsch-französischen Grenze bei Neuburgweier 1969 vereinbarte Vollkanalisierung des Rheins ist bis Iffezheim (44,5 km) fertig gestellt (zwei Staustufen; die dritte geplante Stufe, Neuburgweier/Lauterburg, wird wegen der wasserwirtschaftlichen Probleme nicht gebaut). In den Staustufen befinden sich Niederdruckkraftwerke: Kembs (186 MW), Ottmarsheim (156 MW), Fessenheim (180 MW), Vogelgrün (156 MW), Markolsheim (168 MW), Rhinau (168 MW), Gerstheim (145 MW), Straßburg (50 MW), Gambsheim (94 MW) und Iffezheim (108 MW). Der Rheinseitenkanal ist befahrbar für Lastkähne bis 1 500 t, für Schubschiffeinheiten bis 6 800 t.
Universal-Lexikon. 2012.